Cannabis: Verbraucherschutzministerium für Cannabis-Vereine zuständig
In den eigenen vier Wänden kann Cannabis schon länger legal angebaut werden. In größerem Stil ist das nun in Anbauvereinigungen möglich. Anträge können jetzt gestellt werden.
Im Saarland ist das Ministerium für Verbraucherschutz für die Erlaubniserteilung von Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig. Es übernehme auch die Überwachung der Anbauvereinigungen plus entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mit. Seit heute können eingetragene Vereine Anträge auf Zulassung von gemeinschaftlichem Cannabis-Anbau stellen.
Laut Cannabisgesetz ist seit dem 1. April grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind seit dem heutigen 1. Juli in Kraft. In Anbauvereinigungen darf Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich von den Mitgliedern angebaut und an Mitglieder weitergegeben werden.
Maximal eine Anbauvereinigung pro 6000 Einwohner
Die saarländische Landesregierung habe beschlossen, pro 6000 Einwohner in einem Gemeindeverband höchstens eine Anbauvereinigung zuzulassen, hieß es. Zur Umsetzung des Cannabisgesetzes hatte der Ministerrat jüngst eine Rechtsverordnung verabschiedet. Im Registerportal der Länder für das Saarland sind derzeit vier Vereine eingetragen, die Cannabis in deren Namen tragen.
Eine Anbauvereinigung darf Cannabis an seine maximal 500 Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis gehen - der THC-Gehalt von zehn Prozent darf nicht überschritten werden.