Gegen den Betreiber des Anfeldner Betriebs wird nun wegen Betrugs ermittelt – es gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Insolvenz könnten viele Kunden mit leeren Händen dastehen. Deshalb fordern AK-Konsumentenschützer strengere gesetzliche Regelungen zu Anzahlungen sowie verpflichtende Absicherungen.