49.190 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC
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Das DFB-Sportgericht belegt den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 49.190 Euro.