Mit dem Fall Teichtmeister ist der Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial in den Fokus gerückt. Die Strafen dafür wurden verschärft. Die Hälfte der nach dem § 207a StGB Angezeigten sind allerdings nicht Erwachsene, die sich im Internet bzw. Darknet gezielt entsprechendes Material besorgen, sondern Jugendliche, die keinesfalls Pädokriminelle sind. Für diese hat der Bewährungshilfe-Verein Neustart ein sexual- und sozialpädagogisches Programm entwickelt.