Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) schlägt in der Diskussion über eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys die Aufbereitung von Daten durch ein Gericht vor. Nur so sei eine rechtsstaatliche saubere Lösung möglich, heißt es in der Stellungnahme des ÖRAK zum Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung. Außerdem wollen die Anwälte die Möglichkeit zur Sicherstellung von Datenträgern auf schwerere Straftaten einschränken.