AK-Erfolg: Versicherungen müssen Nachforderungen auf Basis rechtswidriger Dauerrabattklausel zurückzahlen
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) die Dauerrabattklausel der Allianz Elementar Versicherungs AG für unzulässig erkannt. Anlass für die Unterlassungsklage war der Fall einer Oberösterreicherin, die nach Beendigung ihrer Versicherungsverträge aufgrund der Klausel knapp 577 Euro hätte nachzahlen müssen. Die Allianz darf sich jetzt nicht mehr auf die Klausel berufen. Bereits von Konsu-ment:innen bezahlte Nachforderungen können zurückgefordert werden. Die AK stellt dafür einen [Musterbrief]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/konsumentenschutz
/index.html) zur Verfügung.