Laut dem Regierungspräsidium ist klar: Die Gesetzeslage verhindert die Wiedereinreise des Altenpflegehelfers aus Gambiers nach Deutschland und Kirchheim am Neckar. Diese ist erst möglich, wenn sein Eintrag ins Bundeszentralregister wegen eines Drogendeliktes gelöscht wird – im Jahr 2035. Doch das Landratsamt ist anderer Meinung.