AK informiert: „Katastrophenschäden sind in voller Höhe absetzbar“ 0 23.07.2024 10:03 «Kleine Zeitung» (veved.ru) Kosten für die Beseitigung von Schäden können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, informiert AK-Präsident Günther Goach. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа