Juristischer Paukenschlag: Juristischer Paukenschlag Erstes Gericht entscheidet: Keine Bedrohungslage mehr in Syrien
Da es als unsicheres Herkunftsland gilt, lehnt die Bundesregierung Abschiebungen nach Syrien bislang ab. Nun weist das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage eines Syrers ab, der subsidiären Schutz in Deutschland erhalten wollte. Die Urteilsbegründung läßt aufhorchen.
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