23.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
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Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 23.000 Euro.