Viele kämpfen mit dem Aufsetzen Ihrer Patientenverfügung, denn keiner beschäftigt sich gern mit dem Lebensende. Tipps, wie es etwas leichter fällt. Was passiert, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden? Möchte ich künstlich beatmet werden? Künstlich ernährt? Möchte ich zu Hause sterben oder im Krankenhaus oder Hospiz? All diese Fragen lassen sich in einer Patientenverfügung regeln. Das ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte im Fall der Fälle wissen, welche Behandlung Sie sich wünschen – oder eben nicht. Doch eine solche Patientenverfügung aufzusetzen, fällt alles andere als leicht, niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Lebensende. Wo fängt man an, wo gibt es Hilfe, was muss man noch wissen? Ein Überblick: Tipp 1: Vordrucke und Textbausteine nutzen Was die Angst vor dem weißen Blatt abbauen kann, sind Vordrucke oder Textbausteine. Daraus kann man die Patientenverfügung dem eigenen Willen entsprechend zusammensetzen. Und sie haben der Zeitschrift "Finanztest" zufolge noch einen weiteren Vorteil: Sie schaffen mehr Rechtssicherheit (Ausgabe 9/2024). Denn Formulierungen von medizinischen Laien können ungenau sein. Hilfen für die Patientenverfügung gibt es viele, etwa vom Bundesministerium für Justiz . Auch viele Hausärztinnen und -ärzte stellen entsprechende Vordrucke und Textbausteine zur Verfügung. Gut zu wissen: Datum und Unterschrift reichen aus, damit eine Patientenverfügung gültig ist. Ein Notar ist nicht notwendig, so "Finanztest". Tipp 2: Beratung in der Hausarztpraxis Was bedeutet es eigentlich genau, künstlich beatmet zu werden? Wer bestimmte medizinische Maßnahmen genau verstehen will, kann sich von Hausarzt oder Hausärztin in Sachen Patientenverfügung beraten lassen. "Finanztest" weist allerdings darauf hin: So eine Beratung gilt als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die Kosten werden also nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Je nach Umfang der Beratung muss man einen Betrag zwischen 60 und bis zu über 325 Euro aus eigener Tasche zahlen. Tipp 3: Regelmäßig prüfen Die Patientenverfügung steht endlich. Wo gehört sie nun hin? Die Verbraucherzentrale gibt den Tipp, einen Hinweis auf die Patientenverfügung im Portemonnaie mit sich zu tragen. Dort kann man darauf verweisen, wo genau das Dokument hinterlegt ist: zu Hause etwa oder beim Arzt. Doch damit ist es nicht getan. Vorstellungen können sich ändern – oder der Gesundheitszustand. Daher ist es sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob die Patientenverfügung noch aktuell ist. "Finanztest" zufolge lauten hier die Experten-Empfehlungen: etwa alle drei bis fünf Jahre draufschauen und gegebenenfalls ändern. Je aktueller eine Patientenverfügung ist, desto besser. Denn damit ist umso eindeutiger, dass sie dem derzeitigen Willen entspricht. Weitere Tipps zur Hinterlegung und Kosten finden Sie hier . Übrigens: In vielen Vordrucken gibt es Extra-Zeilen für eine neue Unterschrift und ein neues Datum. Rechtlich bindend sind Patientenverfügungen, die schon vor vielen Jahren zuletzt unterschrieben wurden, aber ebenso.
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