Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen sich der Kostenübernahme für das Einfrieren von Samenzellen vor Geschlechtsumwandlungen nicht grundsätzlich verweigern dürfen. Ob das für schon für die Klägerin gilt oder erst für künftige Fälle, darüber muss ein anderes Gericht befinden.