Der Verwaltungsgerichtshof hat zwei Asyl-Entscheidungen im Sinne afghanischer Frauen getroffen. In beiden Fällen war zwar subsidiärer Schutz zuerkannt worden, nicht aber ein Asyltitel. Dagegen hatten die Frauen berufen, waren aber beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Dessen Spruch kippte der VwGH mit dem Argument, dass sich Frauen nicht einer Lebensweise des Taliban-Regimes aussetzen müssen. Damit folgte der Gerichtshof einer Entscheidung des EuGH von Anfang Oktober.