Zweckentfremdung von Wohnungen: Vermieter von Ferienwohnungen werden bald überwacht
Onlineportale müssen von 2026 an ihre Kundendaten herausgeben, und auch sehr langer Leerstand ist nun strafbar.
Onlineportale müssen von 2026 an ihre Kundendaten herausgeben, und auch sehr langer Leerstand ist nun strafbar.