Die Eltern einer Zweijährigen müssen sich am Mittwoch wegen Quälens bzw. Vernachlässigens einer unmündigen Person (§ 92 StGB) am Wiener Landesgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Verpflichtung zur Fürsorge grob vernachlässigt zu haben, indem in ihrer Wohnung Heroin für das Mädchen zugänglich verwahrt wurde. Die Kleine probierte von dem Pulver und erlitt eine Heroinvergiftung, die laut Anklage das Ausmaß einer schweren Gesundheitsschädigung erreichte.