Derzeit verhandeln die Parteien eine Neuregelung der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit 1. Jänner 2025 aufgehobenen Regelung von Datenträgern wie Handys oder Laptops. Mit einem Anfang der Woche ausgeschickten Erlass an die Oberstaatsanwaltschaften nimmt das Justizministerium nun vorbehaltlich der konkreten Neuregelung bereits Änderungen vorweg - nötig geworden sei dies durch ein unmittelbar anwendbares Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), heißt es in dem Schreiben.