Nicht immer, aber manchmal: Pflege im Ausland: Bleibt der Erbschein Sache deutscher Gerichte? 0 25.11.2024 17:19 N-tv.de Wer Angehörige im Ausland pflegen lässt, muss damit rechnen, dass nach deren Tod ausländische Nachlassgerichte für Erbangelegenheiten zuständig sind. Das trifft aber nicht immer zu. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа