Einer langjährigen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin wird wegen des Todes eines 50-jährigen Patienten im Schlaflabor der Pneumologie des Salzburger Uniklinikums am Dienstag am Landesgericht der Strafprozess gemacht. Sie soll im Juni 2023 im Nachtdienst den Gesundheitszustand des Patienten nicht den Vorschriften entsprechend überwacht und so dessen Tod fahrlässig herbeigeführt haben.