Zahlung der Gewerkschaften: Im Arbeitskampf: Streikgeld muss nicht versteuert werden (Kölner Stadt-Anzeiger) 0 11.12.2024 07:09 Press24.net Im Streik für bessere Arbeitsbedingungen: Streikgelder, die Gewerkschaften an ihre Mitglieder auszahlen, bleiben steuerfrei. Copyright: Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа