Gericht entscheidet Klage in Berlin: DDR-Mietverträge können wegen Eigenbedarfs nach BGB gekündigt werden 0 16.12.2024 17:46 Der Tagesspiegel Das Mietverhältnis beenden, weil der Vermieter einziehen will? Da war das DDR-Recht streng. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Auch für alte Mietverträge gilt heute das Bürgerliche Gesetzbuch. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа