Seit 2009 lebt eine Frau aus Guinea in NRW. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, doch weil sie keine Reisedokumente vorlegen konnte, durfte sie bleiben. Über Jahre bemühte sie sich nicht ausreichend, Ersatz zu beschaffen – das hatte Konsequenzen. Zu Recht, entschied nun ein Gericht.