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Aktien verkaufen: So nutzen Sie 2024 noch Ihren Steuerfreibetrag

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie kann ich den Steuerfreibetrag für Aktiengewinne 2024 noch ausschöpfen? 2024 war ein ausgezeichnetes Börsenjahr. Nicht nur der Deutsche Aktienindex Dax legte seit Jahresbeginn um rund 22 Prozent zu und überschritt zuletzt die psychologische Marke von 20.000 Punkten. Auch internationale Börsenbarometer, etwa der S&P 500 oder der Weltaktienindex MSCI World, konnten mit plus 28 und plus 30 Prozent seit Januar deutlich an Wert gewinnen. Eine t-online-Leserin möchte nun von den Kursgewinnen profitieren. Sie fragte, wie viele Fondsanteile ihres ETFs – börsengehandelte Indexfonds, hier lesen Sie dazu mehr – sie verkaufen kann, ohne dass auf den Gewinn Abgeltungssteuer anfällt. Der Fonds legt Dividenden wieder an. Das Ziel der Leserin: Sie möchte ihren Steuerfreibetrag für Kapitalerträge für 2024 in Höhe von 1.000 Euro bestmöglich ausschöpfen. Um auszurechnen, wie viele Fondsanteile Sie noch verkaufen können, um möglichst nah an die steuerfreien 1.000 Euro Kapitalertrag (bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) zu kommen, können Sie so vorgehen. 1. Bestandsaufnahme machen Überprüfen Sie zuerst, wie viel von Ihrem Freibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) Sie bereits ausgeschöpft haben. Haben Sie beim Anbieter Ihres Wertpapierdepots – Ihrer Bank oder Ihrem Broker – einen Freistellungsauftrag gestellt, sollten Sie die Information über den bereits ausgeschöpften Freibetrag dort einsehen können, etwa im Bereich "Steuerinformationen". Haben Sie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden erzielt oder früher im Jahr bereits Fondsanteile oder Aktien mit Gewinn verkauft, zehrt dies einen Teil Ihres Freibetrags auf. Hat Ihr Fonds im Jahr 2023 Gewinne erzielt, fiel 2024 die sogenannte Vorabpauschale an. Auch diese zehrt einen Teil Ihres Freibetrags auf. Haben Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt, suchen Sie im Posteingang Ihrer Bank oder Ihres Brokers nach den Wertpapiermitteilungen bzw. Steuermitteilungen und addieren Sie die Kapitalerträge, die dort aufgelistet sind. Sie haben in dem Fall Abgeltungssteuer abgeführt, können sich diese aber bis zu 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten) über die Steuererklärung zurückholen. Mehr zur Anlage KAP in der Steuererklärung lesen Sie hier. 2. Gewinn überschlagen Angenommen, von den 1.000 Euro Freibetrag sind noch 600 Euro übrig. Dann müssen Sie in etwa errechnen, wie viele Fondsanteile Sie verkaufen können, damit nach Verkauf rund 600 Euro Gewinn übrig bleiben. Schauen Sie dafür zunächst, wie sich Ihr ETF-Anteil seit Kauf im Wert entwickelt hat. Diese Information finden Sie normalerweise, wenn Sie sich ins Depot einloggen. Sagen wir, Sie haben ETF-Anteile zu je 40 Euro gekauft, nun stehen sie bei 100 Euro: ein Plus von 60 Euro je Anteil. Beachten Sie: Bei Aktienfonds werden nur 70 Prozent des Gewinns versteuert (sogenannte Teilfreistellung), also 42 Euro statt 60 Euro je Anteil. Teilen Sie die 600 Euro des verbleibenden Freibetrags nun durch die 42 Euro, ergibt sich, dass Sie 14 Fondsanteile verkaufen könnten, ohne Steuern zahlen zu müssen – Sie kommen dann auf 588 Euro Gewinn. Tatsächlich könnten Sie vermutlich sogar 15 Anteile steuerfrei verkaufen. Denn auf Ihre ETF-Anteile fiel bereits die Vorabpauschale an. Diese wird nun auf den zu versteuernden Gewinn angerechnet. Lesen Sie hier, wie sich die Vorabpauschale berechnet. Keine exakte Berechnung möglich Am Ende können Sie vermutlich nur überschlagen und nicht exakt berechnen, wie viele Fondsanteile Sie verkaufen können, um innerhalb der 1.000 Euro Freibetrag zu bleiben. Denn weitere Aspekte können hinzukommen, die in diesem Beitrag nur angerissen werden können. Handelt es sich zum Beispiel statt eines Aktienfonds um einen Anleihe- oder einen Mischfonds, gelten andere Prozentzahlen bei der Besteuerung der Gewinne (Teilfreistellung). Fonds, die Dividenden ausschütten, werden anders behandelt. Vorabpauschale fällt in der Regel nur bei geringen Dividendenzahlungen an. Haben Sie den Fonds oder ETF dagegen schon vor 2018 gekauft, wird beim Verkauf heute womöglich ein sogenannter fiktiver Veräußerungsgewinn hinzugerechnet. Beim Sparplan müssten Sie monatlich Wertsteigerungen berechnen, um zu einem Ergebnis zu kommen. Wenden Sie sich bei Fragen zu individuellen Fällen daher an Ihre Bank, Ihren Broker oder Steuerberater.



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