Fahrer nimmt Einspruch zurück: Strafbefehl nach Unfalltod von "Natenom" rechtskräftig
Der Radaktivist stirbt bei einem Unfall. Die Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Autofahrer. Es sah nach einem Prozess aus - doch nun kommt die Wende.
Knapp ein Jahr nach dem Unfalltod des als "Natenom" bekannten Fahrrad-Aktivisten Andreas Mandalka sind der Strafbefehl gegen einen Autofahrer und ein zweimonatiges Fahrverbot rechtskräftig. Der Mann hat seinen Einspruch nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Pforzheim zurückgenommen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen vor, damit gilt der Autofahrer als vorbestraft. Zur Höhe machten Staatsanwaltschaft und Gericht keine Angaben. Da diese allein nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten bestimmt werde, äußere sich die Behörde dazu nicht, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte.
Der 78-Jährige hatte zuvor Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Hätte er diesen nun nicht zurückgenommen, wäre öffentlich verhandelt worden.
Unfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Autofahrer Mandalka am 30. Januar dieses Jahres auf einer Landesstraße bei Neuhausen (Enzkreis) trotz guter Sichtverhältnisse "aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen hat". Der 43 Jahre alte Radaktivist starb noch an der Unfallstelle.
Der Senior habe den Radfahrer ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 Kilometern pro Stunde erfasst, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. "Dabei ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war."
Der Tod des Radaktivisten hatte bundesweit Reaktionen ausgelöst. Mandalka war überregional wegen seines Einsatzes für die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr bekannt. Er hatte etwa für Fahrradfahrende unsichere Straßen moniert und sich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr eingesetzt.