Bei schweren Straftaten wie dem Doppelmord im Mühlviertel steht den Hinterbliebenen Trauerschmerzensgeld zu. Auch wenn der Täter – wie Roland Drexler – bereits tot ist und es keinen Prozess gibt. Wie hoch die Ansprüche sind und ob sich Erben von Tätern fürchten müssen, zahlen zu müssen – die „Krone“ fragte nach.