Rottweiler werden im Kanton Zürich ab dem 1. Januar verboten
Wer bereits einen Rottweiler hat, darf ihn behalten, der Hund muss aber auf sein Gefahrenpotenzial hin geprüft werden.
Wer bereits einen Rottweiler hat, darf ihn behalten, der Hund muss aber auf sein Gefahrenpotenzial hin geprüft werden.