McCain schützt Smiley-Kroketten: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Unternehmens 0 19.12.2024 21:04 Kieler Nachrichten Das Smiley ist ein geschütztes Markenzeichen. Gilt das aber auch für Kroketten mit dem Grinsegesicht? Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat jetzt einen langen Rechtsstreit entschieden. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа