Vor zwei Jahren nahm sich ZDF-Moderator Jan Böhmermann in einer Sendung Arne Schönbohm vor. Der hat sich nun erfolgreich dagegen gewehrt. Das Landgericht München I hat dem ZDF mehrere Aussagen über den Ex-Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, verboten. Das Gericht untersagte dem Sender die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im "ZDF Magazin Royale" und später auf zdf.de getätigt wurden. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück. Schönbohm hatte, nachdem er in der Satire-Sendung von Jan Böhmermann vorgekommen war, eine finanzielle Entschädigung von 100 000 Euro und eine Unterlassungsverpflichtung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 26 O 12612/23). "Das ZDF wird die Entscheidungsgründe sorgfältig auswerten und auf dieser Basis über das weitere Vorgehen entscheiden", teilte der Sender mit. Gericht: Auch satirische Äußerungen haben Grenzen Insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen könnten "so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe", entschied das Gericht. Dies stelle "eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht" verletze. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe. Es sei "ein großzügiger Maßstab anzulegen, der seine Grenze jedoch dort finde, wo sich die Äußerung als eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung" darstelle. Bei vier von insgesamt fünf Äußerungen im ZDF sei diese Grenze überschritten. Das ZDF betonte, dass in der Sendung vom 7. Oktober 2022 "solche bewussten Kontakte gar nicht – weder direkt noch indirekt – behauptet worden" seien. Faeser hatte Schönbohm nach der Sendung abgesetzt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Zu der Gerichtsentscheidung wollte sich das Innenministerium auf Anfrage nicht äußern. "Der Grund für den notwendigen Wechsel an der Spitze des BSI war das fehlende Vertrauen in die Amtsführung des damaligen Präsidenten", sagte ein Ministeriumssprecher. "Dieses Vertrauen bestand aufgrund mehrerer unterschiedlicher Umstände nicht mehr, so dass kein Grund zu einer anderen Bewertung besteht. Angesichts der aktuellen Bedrohungslagen war ein uneingeschränktes Vertrauen in die Spitze des BSI notwendig." Schönbohm fordert personelle Konsequenzen Schönbohm forderte in einer Stellungnahme, die sein Anwalt Markus Hennig verbreitete, eine transparente Aufarbeitung und personelle Konsequenzen beim ZDF. "Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere", sagte er und sprach von einer "medialen Hinrichtung". Anwalt Hennig kündigte an, wegen der abgelehnten Entschädigung Rechtsmittel prüfen zu wollen. Insgesamt stehe diese Ablehnung aber "dem großen Erfolg nicht entgegen". Seinem Mandanten sei es vor allem darum gegangen, "den Lügenjournalismus aufzudecken", wie es der Anwalt ausdrückte. Er erwarte "eine öffentliche Entschuldigung des Intendanten".