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Teilrente: Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Was passiert mit einer Teilrente, wenn man nicht mehr arbeiten kann? Der Übergang in die Rente lässt sich flexibler gestalten, als die meisten denken. Ob Altersteilzeit, vorzeitiger Ruhestand mit oder ohne Abschläge oder Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus – es gibt viele Alternativen zum regulären Rentenbeginn. Auch der Bezug einer Teilrente kann eine Option sein. Dabei beziehen Sie vorzeitig Rente, aber eben nur zu einem Teil. Möglich sind zwischen 10 und 99,99 Prozent Ihrer vollen Rentenhöhe. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind. Auch ein t-online-Leser spielt mit dem Gedanken, ab diesem Alter Teilrente zu beziehen. Er überlegt, 20 Prozent seiner Rente in Anspruch zu nehmen und bis zu seinem regulären Renteneintrittsalter mit 66 Jahren und sechs Monaten in Teilzeit weiterzuarbeiten. Allerdings fragt er sich, was geschieht, wenn er im Zeitraum der Teilzeitarbeit in Kombination mit Teilrente arbeitslos oder erwerbsunfähig wird. "Sollten Sie während des Bezuges der Teilrente erkranken oder arbeitslos werden, prüft die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit , ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben", erklärt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Sollten Sie so schwer erkranken, dass eine Erwerbsminderung eintritt, können Sie Ihre Teil-Altersrente in eine Vollrente umwandeln." Hierfür reicht eine einfache Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger. Die Umwandlung einer Altersrente – auch einer Teilrente – in eine Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich. Diese Vorteile bringt eine Teilrente Mit einer Teilrente können Sie die Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte etwas mildern. Denn dann wird nur ein Teil Ihrer Rente gekürzt – und Sie sammeln zusätzliche Rentenpunkte , indem Sie weiterarbeiten. "Beziehen Sie ab 63 Jahren eine vorgezogene Teil-Altersrente von 20 Prozent, erhalten Sie auf diese 20 Prozent die für Ihren Geburtsjahrgang maßgebenden Abschläge", so Pottin. "Sind Sie beispielsweise 1962 geboren, werden Sie für diese 20 Prozent Rente einen Abschlag von 13,2 Prozent in Kauf nehmen müssen. Für die verbleibenden 80 Prozent berechnet sich der Abschlag nach dem Zeitpunkt, zu dem diese 80 Prozent in Anspruch genommen werden." Tun Sie das erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, werden die verbleibenden 80 Prozent nicht gekürzt.



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