Gewalttaten an Mädchen: Mordurteil 31 Jahre nach der Tötung einer 13-Jährigen
Auf einem abgelegenen Reiterhof in Unterfranken wird ein Kind getötet. Mehr als drei Jahrzehnte später fällt das Landgericht Würzburg ein Urteil.
Das Landgericht Würzburg hat mehr als 31 Jahre nach der gewaltsamen Tötung einer 13-Jährigen in Unterfranken ihren mutmaßlichen Mörder zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin Sabine tötete.
Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe lautet das Urteil für den heute 48-Jährigen. Der Mann hatte sich in dem Prozess nicht zur Tat geäußert. Er will Sabine aber laut seinen Verteidigern nicht getötet haben. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Verteidigung verlangte Freispruch
Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart), minutenlang gewürgt, sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt und zwei Tage nach der Tat gefunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren für den 48-Jährigen gefordert. Auch die Nebenklagevertreter sehen einen Mord als erwiesen an. Nach Angaben des Anklägers fanden sich DNA-Spuren des Deutschen am Tatort, etwa an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, weil aus ihrer Sicht nicht zweifelsfrei feststeht, dass ihr Mandant für den Tod von Sabine verantwortlich ist.
Auch Freispruch denkbar
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, denn so viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt.
Wäre aus Sicht der Kammer dem Deutschen ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar gewesen oder hätte er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, wäre ein Freispruch erfolgt.
Wäre das Gericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so hätte ebenfalls ein Freispruch ergehen können. Bei einem anderen angenommenen Delikt wie beispielsweise Totschlag wäre unter Umständen auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung infrage gekommen.