Für Wirbel sorgt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten aufzuheben. Mit dem Argument, dass dieses seit 1955 bestehende Gesetz nicht verfassungskonform ist, könnten auch Einschränkungen am Heiligen Abend oder Sonntagsöffnungen wieder infrage gestellt werden.