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Umwelt: Blinken nur bei Bedarf - Neue Technik für Windkraftanlagen

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Nachts blinken Windräder rot, etwa um Flugzeuge und Hubschrauber zu warnen. Das nervt viele Menschen. Nun soll der Störfaktor weitgehend abgeschafft werden - doch die Umsetzung bereitet Probleme.

Für manche Anwohner besonders in ländlichen Regionen Deutschlands ist das nächtliche rote Dauerblinken von Windkraftanlagen ein Graus. Doch damit soll zum Jahreswechsel weitgehend Schluss sein: Um den Luftverkehr abzusichern, sollen Windkraftanlagen nachts nicht mehr dauerhaft blinken, sondern nur noch bei Bedarf - die Technik, die dahintersteht, heißt "bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung", kurz BNK. "Damit wird die Beleuchtung bedarfsgerecht und damit nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug dem Windpark nähert", teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf dpa-Anfrage mit. 

Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 100 Metern gelten als Hindernisse für die Luftfahrt, also etwa für Flugzeuge oder Hubschrauber. Deshalb müssen solche Anlagen mit einem sogenannten Hindernisfeuer ausgestattet sein. Dass die Lichter künftig nur noch dann blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert, läuft über Transpondersignale. 

Weniger Lichtverschmutzungen und mehr Akzeptanz

"Für Anwohnerinnen und Anwohner kann das Blinken und leuchten bei Nacht als äußerst störend empfunden werden", teilte der Ministeriumssprecher weiter mit. Außerdem hätten Untersuchungen gezeigt, dass nachts nur wenige Luftfahrzeuge in dieser niedrigen Flughöhe unterwegs seien. Mit dem eingeschränkten Blinken der Windkraftanlagen soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöht, unnötige Lichtemissionen gesenkt und so Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden.

Dort wo die Technik schon zum Einsatz komme, sei die Rückmeldung der Anwohner überwiegend positiv, sagte Jonas Lesch, Projektverantwortlicher für BNK-Technik bei WPD Windmanager, einer Gesellschaft für das Management von Windparks, kürzlich bei einem Pressegespräch. Im Schnitt sinke die Zeit der rot befeuerten Windkraftanlagen um bis zu 95 Prozent. Allerdings werde es zum Jahreswechsel nicht überall dunkel am Nachthimmel, sagte Lesch. Schließlich gehe es um eine Bedarfssteuerung. Wer in einer Region lebe, wo viel geflogen werde, müsse damit rechnen, dass die Anlagen auch weiterhin blinken. 

Zudem gelten für einige Anlagen Ausnahmen: Wenn etwa eine Nachrüstung für eine Anlage wirtschaftlich unzumutbar ist, können Betreiber einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen. Windkraftanlagen, die in der Nähe von Flugplätzen stehen, kommen für die Bedarfssteuerung nicht infrage.

Lange Genehmigungsverfahren für Umrüstung

"Das Thema beschäftigt uns schon sehr lange", sagte Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie. Gerade in der Anfangszeit der Windenergie habe es immer wieder Anwohner-Kritik gegeben, die das rote Blinken der Anlagen als unangenehm empfanden. "Von daher hat die Branche sich eigentlich schon seit jeher eingesetzt, dass man das unterlässt. Es hat dann eine Zeit gedauert, bis man sich auf Systeme festgelegt hatte." 

Doch langwierige Genehmigungsverfahren wegen zu wenig Personal in zuständigen Landesbehörden stellen Windparkbetreiber nach Angaben des Verbandes zum Ablauf der Umrüstungspflicht nun vor Probleme: Rund 16.000 Windenergieanlagen bundesweit müssen demnach mit der BNK-Technik bis Jahresende verpflichtend ausgerüstet sein. 

Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an Lösung

"Zwei Drittel davon sind auch schon ausgestattet und im Betrieb", sagte Heidebroek. Diese Windkraftanlagen können also schon bei Bedarf dunkel geschaltet werden. Bis zum Jahresende sollen sogar 99 Prozent der Anlagen mit der Technik ausgestattet sein. "Aber etwa ein Drittel davon ist noch nicht in Betrieb genommen worden, da eine standortbezogene Prüfung fehlt." Mit dieser Prüfung wird die Funktion des Systems nachgewiesen.

Windparkbetreiber fürchteten daher zuletzt Strafzahlungen, wenn sie ohne genehmigte BNK-Systeme ab dem 1. Januar 2025 gegen die Einbaupflicht verstoßen. Dann drohen monatliche Strafzahlungen von 10.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, an einer "klarstellenden Kommunikation im Rahmen der geltenden Rechtslage" zusammen mit der Branche zu arbeiten.




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