Bereits Anfang Dezember 2024 und zuletzt am 1. Jänner 2025 wurde ein Wolf wiederholt in unmittelbarer Nähe eines bewohnten Gebäudes in der Gemeinde Schönau im Mühlkreis angetroffen und zum wiederholten Male vergrämt. Er gilt damit als gefährlich, darf bis 29. Jänner geschossen werden.