Bundesverfassungsgericht: NRW-Polizeigesetz teilweise verfassungswidrig
Das NRW-Polizeigesetz muss geändert werden. Einige Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht mehr regulär angewandt werden.
Das NRW-Polizeigesetz muss geändert werden. Einige Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht mehr regulär angewandt werden.