Wer sich von einem Anwalt helfen lässt, muss oft hohe Summen zahlen. Viele fragen sich daher, ob man die Kosten wenigstens von der Steuer absetzen kann. Anwaltskosten entstehen häufig in schwierigen Lebenslagen – sei es bei Streitigkeiten vor Gericht, einem Scheidungsverfahren oder beim Aufsetzen eines Testaments. Die Beträge, die dabei anfallen, sind häufig erheblich. Doch können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden? Die Antwort ist davon abhängig, aus welchem Grund die Anwaltskosten entstanden sind. Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar? Grundsätzlich ja. Das Finanzamt unterscheidet aber zwischen beruflichen und privaten Anwaltskosten. Während private Anwaltskosten nur in Ausnahmefällen absetzbar sind, gibt es für beruflich bedingte Ausgaben durchaus Möglichkeiten. Diese können Sie entweder als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige) in der Steuererklärung geltend machen. Beruflich bedingte Rechtskosten entstehen etwa bei Arbeitsrechtsprozessen oder Kündigungsschutzklagen. Auch Verhandlungen zu Arbeitsverträgen, wenn sie berufliche Veränderungen betreffen, können Sie steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Beratungskosten bei einer Selbstständigkeit. Unter Umständen können sogar Strafverteidigungskosten absetzbar sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Wann sind private Anwaltskosten doch absetzbar? Anwaltskosten in Privatangelegenheiten können Sie nur dann steuerlich absetzen, wenn sie unvermeidbar waren und Ihre zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Diese berechnet sich individuell anhand Ihres Gesamteinkommens und Familienstands. Nur der Teil der Kosten, der diese Grenze überschreitet, kann abgesetzt werden. Alleinstehende ohne Kind, die mehr als 51.130 Euro an Einkünften haben, wird beispielsweise zugemutet, sieben Prozent dieses Betrags als finanzielle Belastungsgrenze auszuhalten. Sie können Anwaltskosten in Privatangelegenheiten also erst dann absetzen, wenn diese über 3.579,10 Euro im Jahr liegen. Beispiele für private Angelegenheiten, in denen Sie Anwaltskosten bei der Steuer angeben können, sind familienrechtliche Streitigkeiten, etwa über Unterhaltszahlungen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Partner, der Unterhalt zahlen muss, diesen als Sonderausgabe abziehen darf und der Unterhaltsempfänger den Unterhalt als Einnahme versteuert (sogenanntes Realsplitting). Mehr zum Thema Unterhalt und Steuern lesen Sie hier. Auch wenn existenzielle Lebensbereiche betroffen sind, etwa der Verlust der Wohnung droht, können Sie die Kosten für den Rechtsanwalt in der Steuererklärung eintragen. Kosten für einen Scheidungsprozess können Sie seit 2013 nur noch dann von der Steuer absetzen , wenn Sie sonst lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr im üblichen Rahmen befriedigen könnten. Das gilt auch für Prozesskosten um eine Erbschaft. Wie setze ich Anwaltskosten von der Steuer ab? Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Anwaltskosten ist, dass Sie entsprechende Nachweise vorlegen können. Bewahren Sie daher unbedingt Rechnungen und Belege auf, aus denen Art und Höhe der Kosten hervorgehen. Auch ein Gerichtsurteil kann als Nachweis gelten. Prüfen Sie außerdem, ob die Ausgaben als Werbungskosten (beruflich) oder außergewöhnliche Belastungen (privat) absetzbar sind und tragen Sie sie an der passenden Stelle in der Steuererklärung ein.