Ein Volksentscheid hebelt übergeordnetes Recht nicht aus – das Bundesgericht bekräftigt dies in einem Fall zur Denkmalpflege
Das Landihaus in Illnau darf nicht abgebrochen werden, obwohl die Stimmberechtigten dies befürworteten.
Das Landihaus in Illnau darf nicht abgebrochen werden, obwohl die Stimmberechtigten dies befürworteten.