Angriff im Wahlkampf: Messerangriff auf AfD-Politiker - Beschuldigter schweigt
Ihm wird ein Messerangriff auf einen AfD-Politiker vorgeworfen. Ein 25-Jähriger steht daher vor dem Landgericht Mannheim. Ein politisches Motiv wurde früh verneint. Der Mann soll in die Psychiatrie.
Im Prozess um eine Messerattacke auf einen AfD-Kommunalpolitiker hat der Beschuldigte vor dem Landgericht Mannheim keine Aussage gemacht. Das sagte eine Gerichtssprecherin. Die Öffentlichkeit ist in dem sogenannten Sicherungsverfahren für die Dauer des Verfahrens ausgeschlossen. Die Anklage geht das von aus, dass der 25-Jährige psychisch krank und schuldunfähig ist.
Beschuldigter soll dauerhaft in die Psychiatrie
Dem 25-Jährigen wird vorgeworfen, den Politiker Anfang Juni vergangenen Jahres in der Nähe des Marktplatzes Mannheim-Rheinau mit einem Cuttermesser angegriffen und an Ohr und Bauch verletzt zu haben. Am Tattag hatte er den Vorwürfen zufolge am späten Abend erst mehrere Wahlplakate entfernt. Danach war er von seinem späteren Opfer angesprochen und aufgefordert worden, die Plakate auf den Boden zu legen. Daraufhin stach der 25-Jährige laut Anklage unvermittelt zu.
Zwar habe das Opfer, damals im Wahlkampf für die Mannheimer Kommunalwahl, den Angriffen mit dem Teppichmesser ausweichen können. Es habe jedoch eine Schnittwunde an Ohr und Bauch erlitten. Lebensgefahr bestand nicht.
Täter soll an paranoider Schizophrenie leiden
Nach kurzer Flucht war der Angreifer von der Polizei festgenommen worden. Er soll wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig sein. Ein politisches Motiv hatte sich laut Staatsanwaltschaft nicht ergeben - laut früheren Angaben hatte der Beschuldigte vermutlich nicht mal erkannt, dass sein Opfer ein AfD-Politiker war.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem bedingten Tötungsvorsatz des 25-Jährigen aus. Er soll dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Sicherungsverfahren werden beantragt, wenn ein Strafverfahren beispielsweise wegen Schuldunfähigkeit nicht möglich ist. Damit ist auch kein Gefängnis- oder Geldstrafe vorgesehen.
In dem Fall sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Eine Entscheidung könnte am 4. Februar ergehen. Für die Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit zugelassen. (1 Ks 806 Js 16800/24)