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Urteil in Lübeck: Vier Jahre Haft für Angriff auf Partner und Mutter

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Eine 45-Jährige greift in ihrer Wohnung ihren Lebensgefährten an und versucht ihre Mutter zu töten. Mit seinem Urteil folgt das Lübecker Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Wegen schwerer Angriffe auf ihren Lebensgefährten und die eigene Mutter hat das Landgericht Lübeck eine 45-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung der drogen- und tablettenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsklinik an. Das Gericht sah die Vorwürfe des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und des Angriffs auf Vollzugsbeamte als erwiesen an.

Das Schlusswort der Angeklagten war kurz: "Was am 22. Juni vergangenen Jahres geschehen ist, tut mir leid und ich möchte mich bei meiner Familie entschuldigen", sagte die 45-Jährige. Sie nahm das Urteil äußerlich gelassen auf. Es ist bisher nicht rechtskräftig.

Angriff auch auf die Mutter

Die Frau hatte in dem Anfang Dezember gestarteten Prozess gestanden, ihrem Lebensgefährten im Streit in der gemeinsamen Wohnung in Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein) im Juni 2024 mit einer Bratpfanne mehrmals gegen den Kopf geschlagen zu haben. Als ihre ebenfalls in dem Haus lebende Mutter die beiden trennen wollte und sich zwischen sie stellte, schlug und trat die Angeklagte auf die 76-Jährige ein.

Die Angeklagte versuchte zunächst, ihre Mutter eine Treppe hinabzustoßen. Schließlich schlang sie das Kabel eines Ventilators um deren Hals und versuchte, sie zu erdrosseln. Der alten Dame sei es jedoch gelungen, ihre Hände zwischen Kabel und Hals zu schieben, sodass das Vorhaben gescheitert sei, hieß es in der Urteilsbegründung.

Auslöser unklar

"Was letztlich den Streit zwischen der Angeklagten und ihrem Lebensgefährten ausgelöst hat, ist unklar geblieben", sagte die Vorsitzende der I. Großen Strafkammer, Gesine Brunkow. "Letztlich hat wohl die Drogen- und Alkoholvergangenheit der Angeklagten zu den tragischen Ereignissen vom Juni 2024 geführt." 

Gegenüber der Polizei hatte die Mutter ausgesagt, ihre Tochter habe sich "wie ein Tier" verhalten. Zwei Polizisten, die als Erste am Tatort waren, sagten vor Gericht aus, sie hätten die Angeklagte mit Gewalt von der Mutter herunterziehen müssen. 

Die Angeklagte hatte vor der Tat verschiedene Schmerz- und Aufputschmittel geschluckt. In ihrem Blut befanden sich nach Angaben einer Sachverständigen fünf verschiedene Wirkstoffe, deren Wirkung völlig unkalkulierbar gewesen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem hatte die 45-Jährige, die sich Anfang 2023 einer Entgiftung unterzogen hatte, am Abend vor der Tat Wodka getrunken, den ihr ihre Mutter gekauft hatte.




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