Der Hauptverdächtige im Zusammenhang mit einem mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein am 9. August 2024 geplantes Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion ist schuldfähig. Ein von der Staatsanwaltschaft Wien eingeholtes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem 19-Jährigen im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war. Er wäre im Fall einer Anklageerhebung damit nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zu beurteilen.