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Gesetzentwurf im Landtag: Häusliche Gewalt: CDU fordert Fußfessel für Schläger

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Wenn Frauen geschlagen oder gestalkt werden, ist häufig der Partner oder Ex-Partner der Täter. Jetzt soll die Polizei die Möglichkeit erhalten, zum Beispiel ein Hausverbot besser durchzusetzen.

Die niedersächsische CDU setzt sich für den Einsatz von elektronischen Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt oder Stalking ein. Der Polizei fehlten derzeit Mittel zur Gefahrenabwehr, um ein Haus- oder Annäherungsverbot durchzusetzen, sagte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner der Deutschen Presse-Agentur. Seine Partei bringe daher einen Entwurf für eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes in der nächsten Woche in den Landtag ein. 

"Wir haben in Niedersachsen einen Anstieg bei der häuslichen Gewalt. Das ist ein Thema, das wir unter Kontrolle kriegen müssen", sagte Lechner. Die rot-grüne Landesregierung sei zu zögerlich und packe die notwendige Gesetzesänderung nicht an, kritisierte der CDU-Landeschef. Eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes im Bund reiche nicht aus. Die Bundesregierung hatte vor gut zwei Wochen einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Allerdings wird schon am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt.

Die CDU drückt daher in Niedersachsen aufs Tempo. "Wir fordern, die bereits im Polizeirecht geregelte elektronische Aufenthaltsüberwachung auf Tatbestände wie häusliche Gewalt oder Stalking auszuweiten", sagte Lechner. Der Betroffene müsse zudem ein ihm gestelltes, empfangsbereites Handy bei sich tragen, damit die Polizei ihn jederzeit erreichen könne. Länder wie Hessen, Bayern und Baden-Württemberg hätten schon eine Länderregelung.

Auch Justizministerin, Grüne und Weißer Ring für Fußfessel

Bereits im vergangenen Mai hatte sich Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) für die elektronische Fußfessel bei Partnerschaftsgewalt ausgesprochen. Auch die niedersächsischen Grünen und die Opferschutzorganisation Weißer Ring plädierten dafür. 

Die CDU ist in Niedersachsen in der Opposition, daher ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag eine Mehrheit bekommt. Über die Forderung hatte zuerst die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) berichtet.

Häusliche Gewalt ist eine Bezeichnung für Gewalt, die vom Partner beziehungsweise Ex-Partner ausgeht oder in der Familie verübt wird. Bundesweit sind in 70,5 Prozent der Fälle Frauen und Mädchen die Opfer. Im Jahr 2023 wurden in Niedersachsen 20.875 solcher Fälle erfasst, knapp elf Prozent mehr als im Vorjahr. Neuere Zahlen liegen derzeit nicht vor. In mehr als der Hälfte der Fälle ging es um Körperverletzung. Häufig zeigen Betroffene den Täter aus ihrem nahen Umfeld auch nicht bei der Polizei an.




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