ZWK: 85,69% der Wähler haben an den Präsidentschaftswahlen in Belarus teilgenommen 0 27.01.2025 11:19 БелТА (de) „Gemäß Artikel 79 des Wahlgesetzbuches gilt die Präsidentschaftswahl als gültig, wenn mehr als die Hälfte der in der Wählerliste eingetragenen Bürger der Republik Belarus an der Abstimmung teilgenommen hat“, betonte der ZWK-Leiter. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа