Gerichtsurteil: Mann wegen Zechprellerei zu Freiheitsstrafe verurteilt
Ein 27-Jähriger mietet sich in Hotels unter dem Vorwand ein, dass sein Vermieter wegen eines Schimmelschadens für die Unterkunft zahle. Doch am Ende bleiben die Gastgeber auf den Kosten sitzen.
Wegen Zechprellerei ist ein 27-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen (Zollernalbkreis) mit. Der Verurteilte habe sich zwischen Juli 2024 und September 2024 in mehreren Hotels und Herbergen im Raum Albstadt eingemietet - unter dem Vorwand, dass es in seiner Wohnung einen Schimmelschaden gebe und sein Vermieter die Unterkunft bezahle. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann in dem Zeitraum aber wohnungslos. Darüber hinaus habe er mehrmals bei Lieferdiensten Essen und Getränke bestellt, aber nicht bezahlt. Der Schaden bei Lieferdiensten und Unterkünften betrage mehrere tausend Euro.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Mann wegen gewerbsmäßigem Betrugs in zehn Fällen schuldig gesprochen worden sei. Das Urteil sei rechtskräftig. Das zuständige Amtsgericht war am Abend nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.