Rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt dürfen künftig nur mehr in Trafiken verkauft werden und sind ab sofort tabaksteuerpflichtig. Das ist das Resultat einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), über das "Standard" und "Presse" in ihren Freitagsausgaben berichten. Experten rechnen demnach mit Mehreinnahmen für den Staat im zweistelligen Millionenbereich. Für viele Hanfshops könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.