Es ist ihr schon so peinlich genug: Eine schwer darmkranke Frau aus dem Salzkammergut blitzte mit der Frage nach der Toiletten-Benutzung in Geschäften mehrfach ab. Dieser verweigerte „Service“ ist eine relativ heikle Angelegenheit, denn erst ab 1000 m²-Geschäftsfläche ist ein Konsumenten-WC vorgeschrieben.