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Massenklage gegen TikTok: 2.000 Euro Schadenersatz für deutsche Nutzer?

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In immer mehr europäischen Ländern drohen TikTok und X Schadenersatzzahlungen an Nutzer. Eine niederländische Stiftung will damit die Nutzerrechte stärken – und jetzt auch mit Hunderttausenden Deutschen klagen. Was deutsche Behörden und Verbände bisher nicht geschafft haben, will eine niederländische Stiftung mit einer deutschen Anwaltskanzlei und massenhaft Nutzern erreichen: TikTok disziplinieren – und dazu für Nutzer jeweils bis zu 2.000 Euro Schadenersatz herausholen. Beim Kammergericht Berlin sind am Dienstagabend die entsprechenden Klagen eingegangen. Es geht auch gegen Elon Musks X – aber vor allem das Vorgehen gegen TikTok könnte Geschichte schreiben. Anwalt Peter Hense von der Leipziger Kanzlei Spirit Legal hält es durchaus für realistisch, dass sich einer Sammelklage gegen TikTok eine Million Menschen in Deutschland anschließen. Die Hoffnung ist auch, dass Jugendschutzverbände und Elterninitiativen öffentlich unterstützen. In etwa zwei Jahren könnte es jeweils eine Entscheidung geben, wie viel Geld die Beteiligten bekommen und wie die Netzwerke sich ändern müssen. TikTok und X werden in den Klagen schwerwiegende Verstöße gegen deutsche und europäische Gesetze vorgeworfen, unter anderem gegen Kinder- und Jugendschutz, Verbraucherschutz und Datenschutz, außerdem die Unterstützung der Verbreitung von Desinformation und potenziell illegale Wahlbeeinflussung. "Eine Durchsetzung von Nutzerrechten durch den Staat findet in Deutschland faktisch nicht statt", sagt Hense t-online. "Deshalb müssen es wohl Private in die Hand nehmen." Kanzlei klagt bereits mit 80.000 Menschen gegen Amazon Nutzer und die Eltern jugendlicher Nutzer als deren Vertreter können sich in Klägerregister auf der Seite des Bundesamts für Justiz eintragen, wenn die Behörde die neuen Verbandsklagen öffentlich bekannt macht. Das wird noch einige Tage dauern. Mit Kosten ist es nicht verbunden, gegen TikTok oder X vorzugehen. Wenn die sogenannte Abhilfeklage gewonnen wird, sollen die Beteiligten die volle Summe ohne Abzug von Erfolgsprovision erhalten. In der Übersicht von Verbandsklagen beim Bundesamt ist Spirit Legal bereits mit einem prominenten Fall zu finden: Die Anwälte vertreten die Verbraucherzentrale Sachsen, die mit mehr als 80.000 Menschen gegen Amazon vorgeht . Es geht dabei "nur" um 2,99 Euro im Monat, die Amazon Prime im Januar 2024 plötzlich für weiterhin werbefreien Stream verlangte und die Amazon den Beteiligten zurückzahlen und nicht mehr fordern soll. Dieser Fall und die Erfahrungen der Kanzlei auf dem Gebiet haben aber dazu geführt, dass sie jetzt mit den Mega-Fällen TikTok und X betraut ist. Acht Anwälte und wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten seit einigen Monaten an den Klagen. Jede hat rund 100 Seiten und rund 1.000 Seiten Anhänge – Belege für die Verstöße, Gutachten, Studien, Ergebnisse aus anderen Verfahren. "Wir können uns in Teilen auch darauf stützen, dass in den USA 13 Bundesstaaten und Washington D.C. TikTok verklagt und umfangreich Material erstellt haben." Es geht auch um Hinweise, dass Inhalte je nach Interesse des chinesischen Staats vermehrt oder weniger angezeigt werden, TikTok gehört dem chinesischen Unternehmen ByteDance. Niederländische Stiftung als Kläger auch in anderen Ländern Die Kanzlei arbeitet im Auftrag der niederländischen "Stiftung für Marktinformationsforschung (Stichting Onderzoek Marktinformatie, SOMI)". Vorrangiges Ziel der gemeinnützigen Organisation ist es, die Grundrechte von Verbrauchern und Minderjährigen bei der Nutzung von Online-Diensten zu schützen. Damit wird sie zum Schrecken der Tech-Giganten. Das Kostenrisiko trägt die Stiftung. Einen Großteil ihres Kapitals hat sie ihren Transparenzangaben zufolge ohne Bedingungen von einer niederländischen Finanzholding für nachhaltige Investitionen erhalten, der Reunion Ventures B.V. In Deutschland ist sie bisher kaum bekannt, in den Niederlanden dagegen immer wieder mit spektakulären Nachrichten in den Schlagzeilen. Mit niederländischen Eltern hat sie bereits eine TikTok-Klage mit einer Schadensumme von 2,5 Milliarden Euro eingereicht, die mündliche Verhandlung ist im April. Gegen Meta gibt es wegen Facebook-Datenschutzverstößen eine Sammellage mit einer Schadensumme von 12,7 Milliarden – Prozesstermin im Juni. Auch eine X-Klage gibt es. Doch die Stiftung nutzt die neue Möglichkeit der EU, nach entsprechender Anerkennung grenzüberschreitend für Verbraucherrechte Verfahren führen zu können. So hat sie in Belgien bereits eine TikTok-Klage eingereicht, der sich Nutzer anschließen können. In Frankreich bereitet eine dortige Kanzlei das Vorgehen gegen TikTok vor. In Rumänien laufen Vorbereitungen, in Deutschland ist sie jetzt eingereicht. Erstes Verfahren wegen verbotenen KI-Einsatzes Es ist die erste Kollektivklage aus dem Ausland, und es ist die erste, die Verstöße gegen den neuen AI-Act der EU aufgreift: Die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) regelt, welche Grenzen es gibt – und TikTok verstößt nach Ansicht der Kläger gegen das neue Verbot manipulativer, irreführender und Kinder ausnutzender KI-Systeme. "Es ist das erste Mal, dass vor Gericht geklärt wird, ob eine App ein verbotenes System darstellt." Der Algorithmus sei darauf ausgelegt, süchtig zu machen. Und TikTok tue viel zu wenig zum Schutz der Nutzer. "Challenges", gefährliche Mutproben, die viral gehen und von vielen Nutzern nachgemacht werden, haben bereits zu Todesfällen geführt: TikTok blockierte solche Trends erst sehr spät. Für die jüngsten Nutzer wird auch der höchste Schadensersatz gefordert: Für die zum Zeitpunkt der TikTok-Installation unter 16-Jährigen 2.000 Euro, für Nutzer zwischen 16 und 21 Jahren 1.000 Euro und für alle älteren Nutzer noch 500 Euro. Neben der gezielten Manipulation junger Menschen geht es auch um missbräuchliche Nutzung sensibler Daten. Für X-Nutzer klagt die Stiftung auf Schadenersatz von mindestens 750 Euro und, falls sie von einem Datenleck betroffen waren, von weiteren mindestens 250 Euro. X missbrauche seine Datenmacht gezielt, um politische Meinungen zu beeinflussen, gesellschaftliche Gräben zu vertiefen und demokratische Prozesse zu untergraben. Für politisches Mikrotargeting, das sehr gezielte Ausspielen von Inhalten ausgerichtet an vielen Eigenschaften des Nutzers, würden besonders sensible Daten erfasst. So werden Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften beeinflusst. Dieses tiefgehende Profiling soll beendet werden. Die EU-Kommission geht bereits gegen TikTok und X wegen Verstößen gegen die Verpflichtungen nach dem Digital Service Act vor, dem EU-Gesetz gegen illegale Inhalte im Internet. Gegen X wurde im Dezember 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren mit entsprechenden Ermittlungen eingeleitet, gegen TikTok läuft es seit Februar 2024. Am Ende kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängt werden.



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