Verwaltungsgericht Köln WDR muß Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen
Sahra Wagenknecht muß nicht in die ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden, entscheidet ein Gericht. Der Sender argumentiert mit der geringen Bedeutung des BSW. Die Partei behauptete: Neben Merz habe eigentlich nur Wagenknecht realistische Chancen, Kanzler zu werden.
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