Ein Kärntner wollte Firmenfahrzeuge mit Wunschkennzeichen nummerieren – und blitzte mit der „14“ bei Gericht ab. Denn neuerdings werden die Taferln auf mögliche verborgene Botschaften kontrolliert. Auch anderen Zulassungsbesitzern droht nach der neuesten Entscheidung bei vermeintlich harmlosen Kennzeichen Ärger.