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Gefangenenbefreiung: "Erhebliche Zweifel" - Schlussplädoyers in Prozess um Flucht

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Trotz Bewachung türmt ein verurteilter Mörder bei einem Ausgang, bis er in Südosteuropa gefasst wird. Am letzten Verhandlungstag haben alle Seiten noch einmal das Wort. Der Urteilstermin ist nun klar.

Im Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders während eines bewachten Ausgangs hat das Amtsgericht Landau (Pfalz) für den 18. Februar, 13 Uhr, die Urteilsverkündung angesetzt. Das teilte die Vorsitzende Richterin am letzten Verhandlungstag mit. Angeklagt ist ein 46-Jähriger, weil er dem Häftling der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) am 30. Oktober 2023 bei der Flucht geholfen haben soll. Er weist die Vorwürfe zurück. Zielfahnder hatten den Entflohenen nach neun Monaten in der Republik Moldau festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten aus dem Kreis Germersheim. So gebe es an einem "vermeintlichen Alibi" der Schwester des Mannes "erhebliche Zweifel", sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Zahlreiche Aussagen des Angeklagten seien "äußerst fernliegend und unwahrscheinlich". Vieles sei "Schutzbehauptung".

Staatsanwalt sieht Angeklagten überführt 

Unter anderem habe ein automatisiertes Kennzeichensystem in Tschechien ein auf den Angeklagten zugelassenes Fahrzeug zwischen Pilsen Richtung Polen erfasst. Zulasten des Angeklagten sei zudem anzurechnen, dass er sich in Bewährung befinde. Der 46-Jährige habe 36 Eintragungen im Strafregister, von Betrug über Körperverletzung bis zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Pflichtverteidiger widersprach und forderte Freispruch. "Der Justizapparat hat sich nicht mit Ruhm bekleckert", sagte der Anwalt des Angeklagten. Unter anderem sei eine Zeugin nicht vernommen worden, und die Ermittler hätten sich allein auf seinen Mandanten als mutmaßlichen Fluchthelfer konzentriert.

Dass der Angeklagte den Geflohenen in Tschechien getroffen habe, habe er selbst ausgesagt. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft in Bruchsal. Aber die angebliche weitere Unterstützung bei der Flucht sei nicht bewiesen.

Ähnlich äußerte sich der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er habe die Flucht weder geplant noch den Häftling bestärkt noch ihn dabei unterstützt, sagte der 46-Jährige. Obwohl die Justiz dazu verpflichtet sei, sei nicht auch zu seiner möglichen Entlastung ermittelt worden. Dass er den Entflohenen in Tschechien getroffen habe, sei nicht strafbar. Er forderte ebenfalls einen Freispruch.

Verteidiger sieht Unterstützung nicht bewiesen

Der Fall hatte die Öffentlichkeit monatelang in Atem gehalten. Der Häftling war trotz einer elektronischen Fußfessel - ein Gerät am Fußknöchel zur Aufenthaltsüberwachung - und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten während eines Treffens mit Frau und Kindern bei Germersheim (Pfalz) geflohen.

Zum Abschluss der Beweisaufnahme waren letzte Zeugen gehört worden. So wurde eine heute Zwölfjährige zu Beobachtungen an einer S-Bahn-Station in Germersheim befragt. In der Nähe war der damalige Häftling in ein Waldgebiet geflohen. Die Zeugin gab an, mehrere Männer sowie ein Fahrzeug und ein Handgemenge gesehen zu haben. "Da wurde jemand verprügelt."

Ob zwischen der Beobachtung und der Flucht ein Zusammenhang besteht, ist unklar. Auch der Vater der Zeugin wurde gehört. Die Richterin verlas zudem Briefe, die der Angeklagte entweder aus der Untersuchungshaft geschrieben oder dort erhalten hatte. Des Weiteren wurde ein Bewegungsprofil der Fußfessel vorgelesen, die nach der Flucht in Germersheim gefunden worden war. Ein Foto am letzten Verhandlungstag zeigte einen glatten Durchschnitt des Befestigungsbandes. Wie der Häftling an das Werkzeug dazu kam, ist unklar.




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