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Bundesrat stimmt Gesetz für besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zu

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Der Bundesrat hat am Freitag abschließend dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt, das Frauen besser schützen soll. Es sieht für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor, der ab 2030 gelten soll. Bis dahin soll mit finanzieller Unterstützung durch den Bund das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Der Deutsche Frauenrat begrüßte das Gesetz als "Meilenstein".

Die Länder sollen dabei verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an solchen Stellen sicherzustellen. Verstärkt werden soll auch die Prävention gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) war Ende Januar vom Bundestag in geänderter Form beschlossen worden. Hintergrund sind steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen und im häuslichen Umfeld.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erinnerte daran, dass 2023 in 360 Fällen Frauen Opfer eines Femizids geworden seien. "Sie sind getötet worden, weil sie Frauen sind", sagte Schwesig. 140 Frauen und Mädchen würden jeden Tag Opfer einer Sexualstraftat. Das neue Gesetz wertete sie als wichtigen Fortschritt. Sie und weitere Rednerinnen und Redner pochten aber auf eine längerfristige Absicherung der finanziellen Beteiligung des Bundes.

"Es gibt dringenden Handlungsbedarf", sagte Familienministerin Paus in der Debatte. Sie nannte Beispiele für drei Femizide allein im Januar 2025. Betroffen von solchen Verbrechen seien alle sozialen Schichten. Das neue Gesetz ermögliche nun den bundesweiten Ausbau eines Hilfesystems.

Der Deutsche Frauenrat wertete das Gesetz als einen "Meilenstein für Frauenrechte" und dessen Verabschiedung als "historischen Tag für die Frauenbewegung". Die Neuregelung sei "ein entscheidender Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt", erklärte Sylvia Haller, Vorstandsfrau im Frauenrat und selbst Mitarbeiterin in einem Frauenhaus. Sie begrüßte auch, dass es trotz des Wahlkampfes gelungen sei, dafür "politische Gräben zu überwinden". Der Frauenrat und weitere Organisationen hatten sich mit einer Petition für das Gesetz stark gemacht.

"Ich bin erleichtert und froh, dass das Gewalthilfegesetz kommt", erklärte die Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner. Dieses sei "ein großer Fortschritt für den Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind". Jetzt komme es jedoch darauf an, "die Umsetzung schnell und wirkungsvoll voranzutreiben".

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann begrüßte das finanzielle Engagement des Bundes. Dies sei "ein wichtiges Signal, dass auch der Bund hier Verantwortung übernimmt". Die hohen Fallzahlen bei häuslicher Gewalt wertete Haßelmann als "dramatisch".

Vorgesehen ist, dass der Bund den Ländern für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel von insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. In den Reihen der Länder gibt es jedoch Zweifel, ob dies ausreichen wird.

In einem weiteren Beschluss forderte der Bundesrat einen besseren Schutz für Opfer sexueller Belästigungen. Dabei geht es um obszöne Gesten oder sexuell motivierte Beleidigungen. Diese sollen laut der mehrheitlich beschlossenen Entschließung auch dann strafbar sein, wenn nicht die Grenze einer körperlichen Berührung überschritten wird. Ein Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen zu demselben Thema erhielt im Bundesrat keine Mehrheit.




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