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Messerangriff: Tat von Aschaffenburg – auch Verzögerungen in Bayern

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Der Freistaat sah die Verantwortung für die missglückte Abschiebung des Verdächtigen von Aschaffenburg bislang allein beim Bund. Doch auch bayerische Behörden sollen für Verzögerung gesorgt haben.

Beim Asylverfahren des Tatverdächtigen des tödlichen Messerangriffs in Aschaffenburg sollen auch bayerische Behörden für Verzögerung gesorgt haben. Die für den Mann zuständige bayerische Flüchtlingseinrichtung soll sich erst rund zwei Monate nach der Ankunft des Mannes darum gekümmert haben, dass er einen Asylantrag stellt. Dies geht aus Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (Bamf) hervor. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet. Das bayerische Innenministerium weist den damit verbundenen Vorwurf klar zurück.

Wie kam es dazu?

Nach seiner Ankunft im Ankerzentrum Unterfranken bei Schweinfurt am 6. Dezember 2022 soll der Mann den Angaben zufolge nicht wie üblich spätestens nach zwei Wochen einen Asylantrag gestellt haben, sondern erst nach mehr als drei Monaten – am 9. März 2023. Dabei wäre nach Auskunft des Bamf das Ankerzentrum und damit der Freistaat Bayern verantwortlich dafür gewesen, dass der Afghane einen Asylantrag stellt.

Das Ankerzentrum vereinbarte demnach erstmals für den 7. Februar 2023 einen Termin für den Mann beim Bamf – rund zwei Monate nach seiner Ankunft im Ankerzentrum. Zu diesem Termin erschien der spätere mutmaßliche Messerangreifer aber nicht. Daraufhin nahm das Bamf die Sache demnach selbst in die Hand und vereinbarte einen Termin für den 9. März 2023, den der Mann auch wahrnahm.

Folgenschwere Verzögerung

Diese Verzögerung bei der Antragstellung hatte später Folgen. Denn das Bamf hatte bereits Ende Januar 2023 ein sogenanntes Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt. Am 3. Februar 2023 hatten bulgarische Behörden diesem zugestimmt. Ab diesem Tag lief daraufhin die Sechs-Monats-Frist mit der Möglichkeit zur Überstellung des Mannes.

In der Folge kam es zu den bereits bekannten Verzögerungen aufseiten des Bamf. Obwohl die Ablehnung des Asylantrags des Mannes bereits am 4. Juli 2023 rechtskräftig geworden war, teilte das Bamf dies der Ausländerbehörde in Schweinfurt erst am 26. Juli 2023 mit. Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) war das zu spät, um den Mann noch nach Bulgarien abschieben zu können. Er wisse daher nicht, was die bayerischen Behörden in dem Fall hätten anders machen können oder sollen, sagte Herrmann Ende Januar in einem Ausschuss des bayerischen Landtags.

Bayerisches Innenministerium weist Vorwurf klar zurück

Ein Sprecher des Innenministeriums unterstrich diese Sichtweise erneut und wies den Vorwurf an den Freistaat klar zurück. Das Bamf versuche nun "durch haltlose Anschuldigungen von den eigenen massiven Versäumnissen abzulenken." Ein Verschulden der Aufnahmeeinrichtung liege nicht vor. Das Bamf habe seit dem 7. Dezember 2022 gewusst, dass der Betroffene da sei und hätte ihm jederzeit einen Termin geben können. "Warum das Bamf den ersten Termin erst für den 7.02.2023 vergeben hat und warum es, nachdem dieser nicht wahrgenommen wurde, erst einen weiteren Termin für den 9.03.2023 zuteilte, muss das BAMF beantworten."

Zwei Menschen mit Messer getötet

Der 28-jährige Afghane soll am 22. Januar in einem Park Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt haben. Er soll psychisch krank und bereits mehrfach gewalttätig aufgefallen sein. Nach dem tödlichen Messerangriff wurde der Mann zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.




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