Die ungarische Fluglinie Wizz Air muss ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten und Konsumenten zu Unrecht abverlangte Gebühren zurückbezahlen, wie die Arbeiterkammer (AK) am Montag bekanntgab. So sind etwa die 40 Euro Check-in-Gebühr unzulässig. Bei insgesamt 81 von 88 Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die die AK beanstandet hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Arbeitnehmervertretern recht.